Die telefonische Erstberatung dient dazu, Ihre rechtliche Situation nebst Erfolgsaussichten etwaiger Maßnahmen oder Rechtsmittel einzuschätzen und Ihre Fragen zum rechtlichen Sachverhalt zu beantworten. Die durchschnittliche Gesprächsdauer beläuft sich auf maximal 15 Minuten. Vor- und Nachbereitungstätigkeiten, wie das Sichten von vorab übersandten Unterlagen und das Verfassen eines Beratungsberichts, sind nicht von der Beratungsleistung umfasst.
Daher stellt ein Erstberatungsgespräch zumeist einen Einstieg in ein Mandatsverhältnis dar. Je nach rechtlichem Sachverhalt kann es aber auch bereits ausreichend Klarheit verschaffen oder zielführende Hilfestellungen enthalten.
Wie jede anwaltliche Tätigkeit ist auch die Erstberatung kostenpflichtig - unabhängig davon, ob das Beratungsgespräch vis-á-vis bei einem Kaffee oder telefonisch erfolgt. Nach § 34 Absatz 1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dürfen Anwälte für die (telefonische) Erstberatung eines Verbrauchers 190,00 € netto zzgl. 19 % MwSt., mithin 226,10 € brutto, abrechnen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel anstandslos, ohne Selbstbeteiligung und unabhängig davon, ob das tangierte Rechtsgebiet von Ihnen versichert wurde, die Kosten für die telefonische Erstberatung. Bei Vorlage einer Deckungszusage für das telefonische Erstberatungsgespräch rechnen wir im Anschluss an dieses gern direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer ab.
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